Ernst-Moritz-Arndt-Realschule

 

 

Hausordnung

 

 

Die Hausordnung wendet sich an uns alle. Sie regelt das Miteinander in der Schule und soll die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern verbessern. Dies setzt gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit voraus. Denk nicht: "Was andere nicht dürfen - ich darf das." 

                                                   

Insbesondere wollen wir:

Ø   dazu beitragen, dass Unterricht und andere schulische Veranstaltungen ungestört stattfinden können,

Ø   gegen Personen und Sachen niemals Gewalt anwenden; d. h. niemanden beleidigen, gefährden, quälen, schlagen oder terrorisieren und nichts mutwillig beschädigen,

Ø   keine gefährlichen oder störenden Gegenstände mitbringen,

Ø   Schwächere in Schutz nehmen,

Ø   Auseinandersetzungen zu schlichten versuchen,

Ø   Unfälle und Gefahren umgehend melden,

Ø   fremdes Eigentum achten und schützen.

 

Schulgebäude und Schulgelände

 

Das Schulgebäude, seine Einrichtungen und das Schulgelände sind vom Geld der Eltern bezahlt und stehen uns allen zur Verfügung.

Deshalb wollen wir:

Ø   diese Dinge nicht beschmieren oder gar beschädigen; angerichtete Schäden wieder gutmachen,

Ø   mit Schwamm, Lappen, Kreide und Geräten im Klassen- wie im Fachraum sachgemäß und sorgfältig umgehen,

Ø   unseren Arbeitsplatz sauber halten,

Ø   Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter werfen,

Ø   den Schulhof, alle Räume und besonders auch die Toiletten in sauberem Zustand halten,

Ø   nach Unterrichtsschluss unsere Plätze kontrollieren, die Tafel säubern und die Stühle hochstellen,

Ø   sofern Schäden an Gebäude oder Einrichtungen entstanden sind, diese der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und dem Hausmeister melden,

Ø   aufgetragene Ordnungsdienste sorgfältig wahrnehmen.

 

Unterricht

 

Im Unterricht wollen wir lernen und lernen lassen. Dies kann nur geschehen, wenn Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer ein Klima schaffen, in dem sich alle wohl fühlen.

Wer andere verstehen will, braucht Ruhe. Wer selbst lernen will, passt auf, beteiligt sich und stört keinen anderen.

 

Damit Unterricht ungestört stattfinden kann, wollen wir:

Ø   täglich auf den Vertretungsplan achten und Veränderungen im Stundenplan in der Klasse bekannt geben,.

Ø   Hausaufgaben sorgfältig machen sowie Arbeitsmaterialien rechtzeitig besorgen und mitbringen,

Ø   zu jeder Stunde pünktlich sein,

Ø   unsere Garderobe an die Haken im Flur hängen. Wertsachen sind nicht versichert und sollten zu Hause bleiben!

Ø   Handys und sonstige digitale Speichermedien (MP3-Player, iPod, etc.) während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeiten ausgeschaltet in unseren Schultaschen lassen.


 

Pausen

 

Ø   Die Pausen dienen unserer geistigen und körperlichen Entspannung. Wir können uns während der  Pausen auf unseren Schulhöfen  sowie in der unteren Pausenhalle  frei bewegen, soweit die Rücksichtnahme auf Mitschülerinnen und Mitschüler, andere Schulangehörige und die Einrichtung es zulässt.

Ø   Der Zugang zu den Schließfächern ist in allen Pausen möglich. Das Spielen mit Softbällen ist auf den Schulhöfen erlaubt, während das Werfen mit Schneebällen und Laufspiele im Gebäude wegen der erhöhten Verletzungsgefahr nicht gestattet sind.

Ø   Während der Unterrichtszeit und der Pausen darf das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen werden. Die Straßen und die Parkplätze vor der Schule gehören nicht zum Schulgelände! Wir halten uns auch nicht in anderen Gebäuden und auf anderen Schulhöfen des Schulzentrums auf. Vor Unterrichtsbeginn stehen uns der große Schulhof und die untere Pausenhalle  zur Verfügung.

Ø   In der Regenpause, die von den Aufsicht führenden Lehrern festgelegt wird, können wir beide Pausenhallen benutzen.

Ø   Mit dem ersten Klingelzeichen zum Ende der beiden  Pausen sowie bei Unterrichtsbeginn gehen wir in die Klassen bzw. zu den Fachräumen.

Ø   Alle sind für die Sauberkeit des gesamten Schulgeländes mitverantwortlich.

Ø   Der Spickdienst beendet seine Arbeit auf den Schulhöfen und in der unteren Pausenhalle 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn.

Ø   Bei Raumwechsel in den  Pausen gehen wir nicht erst zum nächsten Klassen- oder Fachraum, sondern stellen unsere Taschen ab oder nehmen sie mit auf den Hof.

Ø   Die Toiletten am Schulhof können nur während der Pausen, die im Gebäude nur während der übrigen Zeit benutzt werden. Sie dienen aber keinesfalls als Aufenthaltsräume!

 

 

In unserer Schule gilt natürlich nicht nur unsere Hausordnung, sondern auch das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und das Jugendschutzgesetz. Auch deshalb sind grundsätzlich das Rauchen und der Alkoholkonsum untersagt. Es ist selbstverständlich, dass wir den Anordnungen Aufsicht führender Lehrer/innen Folge leisten.

 

Wenn wir mit dem Fahrrad zur Schule fahren, lassen wir es regelmäßig auf Verkehrssicherheit überprüfen.

 

Bei Krankheit, die während der Unterrichtszeit auftritt, melden wir uns bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und im Sekretariat ab. Wir können die Schule nur vorzeitig verlassen, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten informiert sind.

 

Wer verantwortlich denkt und die Notwendigkeit der gegenseitigen Rücksichtnahme einsieht, dürfte in dieser Haus- und Schulordnung keine ungerechte Einschränkung seiner persönlichen Freiheit sehen.

 

Wer jedoch gegen diese Regelungen verstößt, muss nach dem Schulgesetz z. B. mit folgenden Maßnahmen rechnen:

Ø   mit der Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, um das Fehlverhalten zu erkennen und zu ändern;

Ø   mit der schriftlichen Mitteilung an die Eltern;

Ø   mit der Durchführung einer Teilkonferenz, die die weiteren Maßnahmen festlegt

 

 

 

 

 

 

Kreuztal, 12.03.2007

 

 

 

 

(Schülersprecher)                                           (Lehrerrat)                                         (Schulleiter)