
Ernst-Moritz-Arndt-Realschule
Hausordnung
Die
Hausordnung wendet sich an uns alle. Sie regelt das Miteinander in der Schule
und soll die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern sowie
Lehrerinnen und Lehrern verbessern. Dies setzt gegenseitige Achtung,
Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit voraus. Denk nicht: "Was andere nicht dürfen - ich darf
das."
Insbesondere wollen wir:
Ø dazu beitragen, dass Unterricht und andere
schulische Veranstaltungen ungestört stattfinden können,
Ø gegen Personen und Sachen niemals Gewalt
anwenden; d. h. niemanden beleidigen, gefährden, quälen, schlagen oder
terrorisieren und nichts mutwillig beschädigen,
Ø keine gefährlichen oder störenden Gegenstände mitbringen,
Ø Schwächere in Schutz nehmen,
Ø Auseinandersetzungen zu schlichten versuchen,
Ø Unfälle und Gefahren umgehend melden,
Ø fremdes Eigentum achten und schützen.
Schulgebäude und Schulgelände
Das Schulgebäude, seine Einrichtungen und das
Schulgelände sind vom Geld der Eltern bezahlt und stehen uns allen zur
Verfügung.
Deshalb
wollen wir:
Ø diese Dinge nicht beschmieren oder gar
beschädigen; angerichtete Schäden wieder gutmachen,
Ø mit Schwamm, Lappen, Kreide und Geräten im
Klassen- wie im Fachraum sachgemäß und sorgfältig umgehen,
Ø unseren Arbeitsplatz sauber halten,
Ø Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter
werfen,
Ø den Schulhof, alle Räume und besonders auch die
Toiletten in sauberem Zustand halten,
Ø nach Unterrichtsschluss unsere Plätze
kontrollieren, die Tafel säubern und die Stühle hochstellen,
Ø sofern Schäden an Gebäude oder Einrichtungen
entstanden sind, diese der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und dem
Hausmeister melden,
Ø aufgetragene Ordnungsdienste sorgfältig
wahrnehmen.
Unterricht
Im Unterricht wollen wir lernen und
lernen lassen. Dies kann nur geschehen, wenn Schülerinnen und Schüler,
Lehrerinnen und Lehrer ein Klima schaffen, in dem sich alle wohl fühlen.
Wer andere verstehen will, braucht
Ruhe. Wer selbst lernen will, passt auf, beteiligt sich und stört keinen
anderen.
Damit Unterricht ungestört stattfinden kann, wollen wir:
Ø
täglich auf
den Vertretungsplan achten und Veränderungen im Stundenplan in der Klasse
bekannt geben,.
Ø
Hausaufgaben
sorgfältig machen sowie Arbeitsmaterialien rechtzeitig besorgen und mitbringen,
Ø
zu jeder
Stunde pünktlich sein,
Ø
unsere
Garderobe an die Haken im Flur hängen. Wertsachen sind nicht versichert und
sollten zu Hause bleiben!
Ø
Handys und
sonstige digitale Speichermedien (MP3-Player, iPod, etc.) während der gesamten
Unterrichts- und Pausenzeiten ausgeschaltet in unseren Schultaschen lassen.
Pausen
Ø Die Pausen dienen unserer geistigen und
körperlichen Entspannung. Wir können uns während der Pausen auf unseren Schulhöfen sowie in der unteren Pausenhalle frei bewegen, soweit die Rücksichtnahme auf
Mitschülerinnen und Mitschüler, andere Schulangehörige und die Einrichtung es
zulässt.
Ø Der Zugang zu den Schließfächern ist in allen
Pausen möglich. Das Spielen mit Softbällen ist auf den Schulhöfen erlaubt,
während das Werfen mit Schneebällen und Laufspiele im Gebäude wegen der
erhöhten Verletzungsgefahr nicht gestattet sind.
Ø Während der Unterrichtszeit und der Pausen darf
das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen werden. Die Straßen und die
Parkplätze vor der Schule gehören nicht zum Schulgelände! Wir halten uns auch
nicht in anderen Gebäuden und auf anderen Schulhöfen des Schulzentrums auf. Vor
Unterrichtsbeginn stehen uns der große Schulhof und die untere Pausenhalle zur Verfügung.
Ø In der Regenpause, die von den Aufsicht führenden
Lehrern festgelegt wird, können wir beide Pausenhallen benutzen.
Ø Mit dem ersten Klingelzeichen zum Ende der
beiden Pausen sowie bei
Unterrichtsbeginn gehen wir in die Klassen bzw. zu den Fachräumen.
Ø Alle sind für die Sauberkeit des gesamten Schulgeländes
mitverantwortlich.
Ø Der Spickdienst beendet seine Arbeit auf den
Schulhöfen und in der unteren Pausenhalle 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn.
Ø Bei Raumwechsel in den Pausen gehen wir nicht erst zum nächsten
Klassen- oder Fachraum, sondern stellen unsere Taschen ab oder nehmen sie mit
auf den Hof.
Ø Die Toiletten am Schulhof können nur während der
Pausen, die im Gebäude nur während der übrigen Zeit benutzt werden. Sie dienen
aber keinesfalls als Aufenthaltsräume!
In unserer Schule gilt natürlich nicht
nur unsere Hausordnung, sondern auch das Schulgesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen und das Jugendschutzgesetz. Auch deshalb sind grundsätzlich
das Rauchen und der Alkoholkonsum untersagt. Es ist selbstverständlich, dass
wir den Anordnungen Aufsicht führender Lehrer/innen Folge leisten.
Wenn wir mit dem Fahrrad zur Schule
fahren, lassen wir es regelmäßig auf Verkehrssicherheit überprüfen.
Bei Krankheit, die während der
Unterrichtszeit auftritt, melden wir uns bei der Klassenlehrerin/dem
Klassenlehrer und im Sekretariat ab. Wir können die Schule nur vorzeitig
verlassen, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten informiert sind.
Wer verantwortlich denkt und die
Notwendigkeit der gegenseitigen Rücksichtnahme einsieht, dürfte in dieser Haus-
und Schulordnung keine ungerechte Einschränkung seiner persönlichen Freiheit
sehen.
Wer jedoch gegen diese Regelungen
verstößt, muss nach dem Schulgesetz z. B. mit folgenden Maßnahmen rechnen:
Ø
mit der
Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, um das Fehlverhalten zu erkennen und zu
ändern;
Ø
mit der
schriftlichen Mitteilung an die Eltern;
Ø
mit der
Durchführung einer Teilkonferenz, die die weiteren Maßnahmen festlegt
Kreuztal, 12.03.2007
(Schülersprecher) (Lehrerrat) (Schulleiter)